Liebe Tennisfreunde,
nach der aktuellen „Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus“ (Seite 5, geändert am 16.04.2021) ist das Tennisspielen erlaubt von
„Personen eines Haushalts mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts.“
Das heißt: Das Tennisspielen im Doppel von vier Personen aus drei oder vier Haushalten ist nicht erlaubt.
Nach der Verordnung muss weiterhin dokumentiert werden, wer wann mit wem spielt. Für diese Dokumentation tragen sich die Teilnehmer in einer der ausliegenden Listen ein und verwahren diese anschließend bitte im Briefkasten.
Wir wünschen Euch trotz dieser leider notwendigen Reglementierungen einen guten Beginn und viel Spaß beim Spielen auf unserem renovierten Platz!
Der Vorstand